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   OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96   

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https://dejure.org/1996,5206
OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96 (https://dejure.org/1996,5206)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.06.1996 - 15 UF 74/96 (https://dejure.org/1996,5206)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 15 UF 74/96 (https://dejure.org/1996,5206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 § 1579 Nr. 2; ZPO § 323 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Abänderungsklage; Berücksichtigung nach der Scheidung eingetretener Änderungen der Lebensverhältnisse; Berücksichtigung fiktiver Vermögenserträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 78/84

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch erst nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96
    Da die Scheidung den Endpunkt für die Entwicklung der ehelichen Lebensverhältnisse setzt, können nach der Scheidung eintretende Änderungen nur ausnahmsweise dann berücksichtigt werden, wenn ihnen eine Entwicklung zugrunde liegt, die aus der Sicht des Zeitpunktes der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und wenn ihre Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits geprägt hat (BGH, FamRZ 1986, 148 ).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96
    Zwar ist dem Vermögensinhaber eine gewisse Entscheidungsfreiheit zu belassen, wenn es nur darum geht, dass mit ertragbringend angelegtem Vermögen in einer anderen Anlageform eine höhere Rendite zu erzielen wäre; stellt sich aber - wie vorliegend - die gewählte Anlageform als eindeutig unwirtschaftlich dar, kann der Vermögensinhaber auf die durch eine andere Art der Vermögensanlage erzielbaren Einkünfte verwiesen werden (BGH, FamRZ 1986, 439 ff.).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass zumutbarerweise erzielbare Vermögenserträge, auch wenn sie tatsächlich nicht erzielt werden, als fiktives Einkommen die Bedürftigkeit mindern (BGH, FamRZ 1985, 354 ff.), ist die Verwendung dieses Kapitals aus unterhaltsrechtlicher Sicht nur zum Teil anzuerkennen.
  • OLG Schleswig, 18.04.1996 - 15 UF 113/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96
    Im Ergebnis zu Recht hat das Amtsgericht auf die Widerklage des Beklagten das am 11. Januar 1994 und nicht, wie das Amtsgericht ausführt, erst am 13. Januar 1994 verkündete Urteil des Senats (- 15 UF 113/93 = 11 F 301/91 AG Trier), durch das der Klägerin wegen Verwirkung nach § 1579 Nr. 7 BGB ein um 1/3 reduzierter nachehelicher Unterhalt ab 1. Januar 1993 von monatlich insgesamt 465, 00 DM (383,00 DM Elementarunterhalt, 82, 00 DM Altersvorsorgeunterhalt) zuerkannt ist, mit der Maßgabe abgeändert, dass wegen veränderter Verhältnisse und Verwirkung ab dem 31. Oktober 1994, dem Tag der Zustellung der Widerklage, der Anspruch auf Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt entfällt.
  • BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1996 - 15 UF 74/96
    Das für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin maßgebliche Einkommen des Beklagten ist unverändert seinem Einkommen als Bundesbahnbeamter der Besoldungsgruppe A 12 zu entnehmen, denn nur dieses Einkommen hat im Zeitpunkt der Trennung und Scheidung, ausgesprochen durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht Trier vom 23. Dezember 1992, rechtskräftig seit dem 1. Mai 1993, die ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien nachhaltig geprägt (BGH, FamRZ 1985, 161 f.).
  • OLG Koblenz, 14.10.1999 - 13 UF 140/99

    Berücksichtigung des von Zuschlägen aufgrund Tätigkeit im Ausland bei der

    Dies ist aber vorliegend der Fall, da der Klägerin auch nach dem Bezug des Eigenheims nach dessen Fertigstellung kein positiver Mietwert als Rendite verbleibt, während sie aus der früheren Kapitalanlage monatlich immerhin Zinsen in Höhe von bereinigt 509,-- DM erzielt hat (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 97, 371).
  • OLG Koblenz, 04.10.1999 - 13 UF 140/99

    Auslandszuschlag; Kaufkraftausgleich; Mietzuschuß; Auswärtiger Dienst;

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